Außer dem genannten Burgsitz befand sich oberhalb des Dorfes noch ein anderer, welcher der Oberwall genannt wurde, der gleichfalls von dem Herrn des Unterwalls besetzt war. Allein, da beide das Faustrecht sehr arg trieben, so begab es sich eines Tages, daß die Mühlhausener Bürger im Jahre 1315, wo Theodor und Hainrich, zwei Brüder, die Burgen besaßen, mit gewaffneter Mannschaft auszogen und nach einem harten Kampfe beide Burgsitze zerstörten.
Ein Graf Günther von Schwarzburg war dazumal Oberfriedensrichter für Thüringen, und da die beiden Edelleute bei demselben kein Gehör fanden, im Gegenteil zur Ruhe verwiesen wurden, so versprachen sie, ihre Burgen nicht wider aufzubauen und stellten darüber einen Revers in lateinischer Sprache aus, der verdolmetscht lautet:
Wir, Theodor und Hainrich, Brüder ab Jagadine – (das ist von dem Hain, von dem Gehege, von dem Hagen) erkennen öffentlich durch diesen Brief, daß, da wir durch den Erhalter des Friedens in Thüringen, den Grafen Günther von Schwarzburg und durch die Unterthanen des Landgrafen von Thüringen in unserem Unterwall zum Hayn belagert wurden, wir gestatten, daß ein Thurm, eine steinerne Kammer und einige andere Gebäude, welche für Thüringen und die Mühlhäuser Bürger schändlich waren, von uns und unseren erben und Nachfolgern nicht wieder aufgebaut werden dürfen. Wir erkennen auch, daß wir und unsere Erben und Nachfolger die Stadt Mühlhausen wegen Zerstörung der genannten Gebäude nicht anfechten dürfen.
Zur Sicherheit alles dessen haben wir diesen Brief mit unserem Pietschier versehen. Gegeben im Jahre des Herrn 1315 am 12. Oktober.
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