§ 15 Was die Chronica von dem Schullehrer Rahausen meldet

In demselbigen Jahre, da eine Große Versteinerung der Gränzen von Rüdigershagen veranstaltet wurde, nämlich anno 1701, kam zur Zeit Michaelis Johann Friedrich Rahausen als Schullehrer von Großen Ehrich hierher. Schon früher muß besagter Schulmeister mancherlei Ursach zur Klage gegeben haben, theils durch unanständiges Betragen, theils durch schlechte Verwaltung seines Amtes. Am 2. Februar 1712 brach aber erst der wahre Streit in der Art aus, daß die Gemeine von dem churfürstlichen Consitorium zu Osterrode eine Klage anhängig machte durch die Stellvertreter: Johann Schmerbach, Claus Barthel Jaritz, Hans Alich, Conrad Jacob Schnellert, Hans Valentin Morgenstern, Hans Georg Jaritz und Jacob Leibling. Die 7 wurden eidlich vernommen und sagten aus:

  1. daß der Schulmeister in der Regel, wenn er in der Kirche lesen oder singen soll, so betrunken sei, daß er nicht wüßte, was er singen müßte
  2. daß er in der Schule oft betrunken sei und die Sprüche nicht selbst abfragte
  3. daß er in der Schule die Kinder so schlage, daß sie zu Boden stürzten
  4. daß er noch des Nachts von der Schenke sich Branntwein hole und die Wirtin, welche keinen geben wollte, eine verfluchte Hexe gescholten habe
  5. daß er dem Pastor Köhler Prügel angeboten und gesagt: er wolle ihm Ohrfeigen geben
  6. das er seinem Saufcumpan, einem Böttner von Orschel, Geld gestohlen
  7. daß der Schulmeister des Nachts der Wittwe Catharina Wolff mehrere Kohlköpfe gestohlen habe.

Wenngleich der Schulmeister Rahausen sich darauf berief, daß er hier all sein Vermögen in 11 Jahren zugesetzt, daß der Pastor Köhler und Superintendant Lunden ihm ein gute Zeugniss gegeben hätten. So war doch der Schein wider ihn, die Gemeine behielt die Gebühr für die Stellung der Uhr 2.. zurück und der Zank hat wahrscheinlich fortgedauert bis 1720, wie denn die Gemeine heimlich einen jungen Mann aus Mühlhausen hatte Probe singen lassen. Noch ist in diesem § zu erwähnen, dass anno 1709 die Vormünder hier selbst Klage führten, von der Gemeine nicht genug respektiert zu werden, worauf der Schwarzburgische Schulze Hans Leibling (bei dieser Familie das Amt über 150 Jahre blieb) der Gemeine Gerichtsstrafe androhte. Anno 1713 wurde eine neue Feld- und Schützenordnung eingeführt.

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