§8 Was von Herrn Christoph weiter gemeldet wurde

Welch ein mächtiger Herr Christoph vom Hagen gewesen sei, ist zu ersehen aus den vielen Lehnsbriefen, die er haben mußte, um in seinen Besitzungen bestätigt zu sein. Er war:

1. Lehnsmann des Erzbischofs Sebastian von Mainz und von demselben belehnt anno 1549,
2. des Herzogs Heinrich zu Sachsen, 1539,
3. des Grafen Ernst von Gleichen, 1549,
4. des Abtes Philippus von Fulda ab anno 1546,
5. des Raths zu Mühlhausen vom Jahre 1559,
6. des Grafen Volkmar von Hohenstein (unbestimmt),
7. des Raths zu Weissensee, ausgefertigt anno 1569,
8. des Grafen Günther zu Schwarzburg 1564,
9. des Herzogs Ernst zu Braunschweig vom Jahre 1554.

Einzelne Besitzungen des Herrn Christoph vom Hagen fanden sich zu Hedlingerode, Etzelsrode, Hausen, Gernrode, Kirchworbis, Heuthen, Wendelrode, Menterode, Bemterode, Urmendorf, Lengefeld, Salfeld, Grabe, Eigenrode, Germar, Ammern, Reiser, Leinefelde, Breitenholz, Breitenbach, Stadtworbis, Haynrode, Haurcden, Bleicherode, Walrode, Sollstedt, Kleinbodungen, Buhla, Niedergebra, Obergebra, Breitenworbis, Gerode, Großkeula, Kleinkeula, Wülfingerode, in Summa 35 Ortschaften, woselbst theils Freigüter, theils verlehnte Grundstücke sich befanden. Außer dem war Christoph vom Hagen Erb-, Lehns- und Gerichtsherr zu Deuna, Zaunröden, Hübstedt, Rüdigershagen, Orschel und Niedergebra und ist ihm über die Güter zu Rüdigershagen so wie über das Dorf selbst folgender Lehnsbrief ausgestellet:

Von Gottes Gnaden, Wir Ernst Herzog zu Braunschweig thun kund durch diesen Brief, daß wir, als der Älteste unsers Hauses, mit Hand und Mund belehnt haben den ehrbaren, unsern Mann und lieben Getreuen Christoph vom Hagen, Hans seliger Sohn, und seines Leibes Erben zu ihren Rechten mit nachgeschriebenen Gütern: Erstens mit einer Burgstette zum Rüdigershayn und aller der Zubehörung und Gerechtigkeit, einer freien Schaaftrift, eines Kirchlehn, 16 Sedelhöfen und 16 Hufen Landes; desgleichen mit 6 Sedelhöfen und 6 Hufen Landes, einer Mühlstätte, 2 Wiesen und dem geistlichen Lehn an der Capelle und mit einer Mühle, geheißen die Poppermühle bei Niederorschel, und mit dem DorfRippenrode und einem Hohe, genannt das Ritterholz und dem Wolfsberge und den Rauchhühnern und mit ändern Gütern, so hier nicht ausgedrückt, so seine Vorfahren von unsrer Herrschaft Braunschweig zu Lehn getragen, im Holze, Felde, Wasser, Wiesen und Weiden, und Wir gemeldeter Fürst wollen und unsre Erben sollen Christoph vom Hagen und seines Leibes Erben Güter und Lehnsrechte bekennen wo und wie oft das von uns geheischt wird.

Zu Urkund haben wir für Uns und unsre Erben unser Insiegel an diesen Brief hängen lassen, der gegeben ist nach Christi unsers lieben Herrn Geburt, da man schreibet fünfzehnhundertfünfzig und vier Jahre, des Montags nach Reminiscere in der Fasten, das ist 1554 d. 19. Februar.

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