§12 Wie das Dorf den ersten ordentlichen evangelischen Pastor bekam

Kurz vor anno 1591 war Herr Christophorus vom Hagen zu Deuna in dem Herrn selig entschlafen und bei der Theilung der Güter unter seine Kinder fiel dem einen Sohn Hans vom Hagen das Dorf Rüdigershagen zu. Derselbige wünschte einen besonderen Pastor daselbst zu haben und begann deshalb zu unterhandeln. In die Pfarre zu Deuna hatte sich darmalen ein unberufener Mensch eingeschlichen Namens Johann Wand. Dieser schwängerte eine Magd, brachte das Kind über die Seite und wurde von dem Commisair zu Heiligenstadt Heinrich Bunthen mit einer Geldstrafe von 100 rt. belegt. Um von dieser Strafe leichter befreit zu werden, wurde er wieder katholisch, machte ein Examen und bekam eine bessere Pfarre zu St. Worbis. Unter so bewandten Umständen schrieb Hans v. Hagen an den Herzog Wolf gang zu Braunschweig als Lehnsherrn über Rüdigershagen wegen eines Pastors. Zu Zaunröden war bereits ein solcher in der Person des Johannes Schaub. Diesen schlug der Herzog dem Hans v. Hagen vor. Derselbige that deshalb am Sonntag Invocavit 1591, am 21. Februar, seine Probepredigt. Allein am folgenden Sonntage, Reminiscere, den 28. Februar, führte der Vogt zu St. Worbis mit 350 Mann Bewaffneten den Pfarrer von Bernterode, einen Katholischen, ein und trotz der Warnung des braunschweigischen Raths Za-charias Zimmermann von Herzberg und des Rentmeisters von Osterode öffnete er die Kirchthür mit Gewalt. Aber seine Bemühung war fruchtlos, und am Sonntage Laetare, als am 14. März 1591, wurde mit Bewilligung der ganzen Gemeine von Rüdigershagen der erste evangelische Pfarrer Johann Schaub durch den Rentmeister von Osterode hier eingeführt. In demselben Jahre 1591wurde auch die Grenze zwischen Hübstedt und Rüdigershagen versteiligt.

Als die Belästigungen der Katholischen, theils gegen Hans vom Hagen hieselbst, theils gegen den Pfarrer Schaub nicht nachließen, der Art, daß sie in etlichen Jahren 230 Malter Getreide wegnahmen, gebrauchte der folgende Herzog Heinrich Julius zu Braunschweig Gegenmittel und belegte die Einkünfte der Stiftsherrn zu St. Martini in Heiligenstadt mit Arrest und nahm das dem Pastor Schaub gestohlene Holz und Heu von der Pfarre zu Deuna und ließ es nach Zaunröden bringen, allwo der Pastor seine Wohnung hatte. Dem Herrn Hans vom Hagen wurden durch den Schulzen zu Beberstedt noch etliche Pfände genommen, die er bis auf das beste zurück erhielt. Für dieses, welches ihm 35 rt. kostete, bot man ihm einen tauben Fuchs, allein er nahm diesen nicht an und starb vor Ärger am 18. October 1598. Die Güter hieselbst übernahm sein Bruder Christoph, welcher dem Pfarrer Schaub einen Lehnsbrief über die Pfarre ausstellte, welche also lautet im Auszuge:

Ich Christoph vom Hagen für mich und meine Nachkommen: bekenne, daß ich den ehrwürdigen und wohlgelahrten Herrn Johann Schaub zum Pfarrer berufen und angenommen und mit der Pfarre allhier sammt deren Zubehörung auch mit nothdürftigem Brennholz aus dem Holze so hierbei zur Pfarre gebracht worden sammt einer Wiese darunter gelegen, um Gotteswillen sein Leben lang belehnet habe auf daß das arme Volk in diesem Pfarrspiele mit Gottes Wort und dem heiligen Sacrament nach Nothdurft versehen werden möge. Gegen solche Belehnung hat er sich auch verpflichtet, so lange man ihn haben will auf dieser Pfarre zu bleiben, dem armen Volk treulich Gottes Wort ohne alle Verfälschung nach Inhalt der Augsburgischen Confession und Schmalkaldischen Artikeln vorzutragen, die heiligen Sacramente nach Christi Einsetzung zu geben und sich aller Dinge, wie einem getreuen Seelsorger zustehet, mit Lehre, Leben und Wandel der Gebühr nach zu halten, und will ich wie alle meine Nachkommen für seine Pfarrgüter ein bekenniger Herr und Wehr sein. Dies zu wahrer Urkunde und Sicherheit habe ich an diesem Brief mein angebornes Pitzschier angehängt und ihn eigenhändig unterschrieben.

Gegeben zum Rüdigershagen nach Christi Geburt 1598 am 11. December Montags nach Nicolai.
Unter demselben Dato stellte der Pfarrer Schaub den Revers aus, worin er die Belehnung annimmt.

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